Wir sagen DANKE!

Danke für eure Unterstützung bei unserer Gastro Starthilfe Aktion!

Ihr habt unsere Erwartungen übertroffen.

Zum 30. Juni haben wir unglaubliche 4.176.646 Liter erreicht!

Ihr habt im Handel eingekauft:
Wir unterstützen die Gastronomie.

Gemeinsam mit euch möchten wir die Gastronomie unterstützen – mit der Gastro Starthilfe Aktion.

Sie sind unsere Gastgeber, sie geben uns die Orte, an denen wir lachen, feiern und genießen. Unsere Gastronomen. Jetzt ist es Zeit, sie zu unterstützen. Deshalb haben wir die Gastro Starthilfe Aktion ins Leben gerufen.

Wir spenden 1 Million Liter Bier.

Und auch du kannst helfen:
Denn für jeden im Mai und Juni im Handel verkauften Kasten legen wir einen weiteren Liter obendrauf.

Lasst uns jetzt gemeinsam für unsere Wirte da sein.
Damit auch sie in Zukunft wieder für uns da sein können.

4.176.646 Liter* *Keine Echtzeitangabe,
Aktualisierung erfolgt zeitversetzt. Stand: 02.07.2020

Eindrücke der ersten Auslieferungen

Alle an der Aktion beteiligten Brauereien:

Paulaner
HackerPschorr
Hopf
Auerbäu
Chiemseer
Höpfner
Schmucker
Thurn und Taxis
Fürstenberg

Rechtliche Rahmenbedingungen

Der Corona-Virus hält nicht nur die Welt in Atem, sondern auch viele Gastronomen in Deutschland, die durch die staatliche Anordnung ihre Betriebe vorübergehend schließen mussten.

Wir, eine Gruppe verschiedener Brauereien, wollen unsere Gastronomen in Deutschland unterstützen und haben uns deshalb dazu entschlossen, eine Gastro Starthilfe Aktion für diese Gastronomen zu starten.

Es wird ein Gastro-Fonds gebildet, in den die beteiligten Brauereien einen Anfangsbestand von 1.000.000 Liter Freibier einlegen.

Auch ihr könnt etwas für diese Gastronomen tun. Die beteiligten Brauereien werden für jeden im Zeitraum vom 01.05.2020 bis zum 30.06.2020 verkauften Kasten mit Getränken (nur Produkte der beteiligten Brauereien in Deutschland), symbolisch einen Liter Freibier in diesen Gastro-Fonds einlegen. Dieser wird als Starthilfe dann frisch gebraut und an die Gastronomen, welche sich für die Aktion qualifiziert haben, nach einer bestimmten Verteilungsquote verteilt.

Einzelheiten zu dieser Gastro-Starthilfe-Aktion sind die Folgenden:

Anzeigen / Ausblenden

I. Wer sind die Verantwortlichen für den Gastro-Fonds?

Für diesen Zweck haben sich verschiedene Brauereien zusammengeschlossen und zwar:

  • Paulaner Brauerei Gruppe GmbH & Co. KGaA, Ohlmüllerstraße 42, 81541 München
  • Hacker Pschorr Bräu GmbH, Ohlmüllerstraße 42, 81541 München
  • Auerbräu GmbH, Münchener Straße 80, 83022 Rosenheim
  • Rosenheimer Spezialitätenbrauerei, Münchener Straße 80, 83022 Rosenheim
  • Weißbierbrauerei Hopf GmbH, Schützenstraße 8+10, 83714 Miesbach
  • Fürstliche Brauerei Thurn und Taxis Vertriebsgesellschaft mbH, Am Kreuzhof 5, 93055Regensburg
  • Fürstlich Fürstenbergische Brauerei GmbH & Co. KG, Postplatz 1-4, 78166 Donaueschingen
  • Privatbrauerei Hoepfner GmbH, Haid-und-Neu-Straße 18, 76131 Karlsruhe
  • Privat-Brauerei Schmucker GmbH, Hauptstraße 89, 64756 Mossautal

Anzeigen / Ausblenden

II. Mit welchem Grundkapital ist der Gastro-Fonds ausgestattet?

Als Starteinlage für diesen Gastro-Fonds wird von den beteiligten Brauereien symbolisch ein Anfangsbestand von 1.000.000,00 Liter Freibier zur Verfügung gestellt.

Anzeigen / Ausblenden

III. Wie funktioniert der Gastro-Fonds?

Für jeden in Deutschland verkauften Kasten mit Getränken, der von einer der oben genannten Brauereien hergestellt wurde, wird von den beteiligten Brauereien neben der Starteinlage von 1.000.000 Liter Bier zusätzlich symbolisch ein weiterer Liter Freibier in diesen Gastro-Fonds eingelegt.

Gezählt wird jeder vollständige von einer der beteiligten Brauereien stammende Kasten, der nur mit Bier, mit oder ohne Alkohol, oder mit Mixgetränken mit Bier gefüllt sein kann.

Anzeigen / Ausblenden

IV. Dauer der Unterstützungsaktion

Gezählt wird jeder Kasten, der von einer der oben genannten Brauereien stammt und im Zeitraum vom 01.05.2020 – 0:01 Uhr MEZ - bis zum 30.06.2020 – 23:59 Uhr MEZ - verkauft wird.

Anzeigen / Ausblenden

V. Welche Gastronomen werden berücksichtigt?

Bei der Verteilung des Gastro-Hilfsfonds werden alle Gastronomen in Deutschland berücksichtigt, die im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 insgesamt mindestens 12 hl oder im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.03.2020 insgesamt mindestens 3 hl der Produkte von einer oder mehreren der oben genannten Brauereien bezogen haben.

Voraussetzung für die Berücksichtigung durch den Gastro-Hilfsfonds ist weiter, dass der Gastronomiebetrieb nach Aufhebung des Öffnungsverbotes für Gastronomiebetriebe den Betrieb im Jahr 2020 wieder aufnimmt.

Anzeigen / Ausblenden

VI. Verteilung des Gastro-Fonds

Sobald die staatliche Anordnung des Öffnungsverbotes für Gastronomiebetriebe aufgehoben wird und der Gastronomiebetrieb den Betrieb bis spätestens zum Ende des Jahres 2020 wieder aufnimmt, wird damit angefangen, den Bestand im Gastro-Fonds zu verteilen.

Hierzu wird das Freibier frisch gebraut und an die entsprechenden Gastronomen verteilt.

Jeder berücksichtigungsfähige Gastronom erhält prozentual seinen Anteil an Freibier aus dem Fonds.

Zur Berechnungsgrundlage relevant sind:

  • Endkapital in hl im Gastro-Fonds (Startkapital in hl im Gastro-Fonds plus Anzahl der Liter für die verkauften Kästen)
  • Absatzmenge Gastronom
  • Anzahl Gastronomen

Anzeigen / Ausblenden

VII. Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf; sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verantwortlichen, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Werden Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, einfach fahrlässig verletzt, haftet der Verantwortliche für die verursachten Schäden nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Einschränkungen der vorstehenden zwei Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verantwortlichen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

Schadensersatz bei verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung ist ausgeschlossen, soweit bei dem Verantwortlichen weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Im Fall einer Haftung haftet der Veranstalter in diesem Fall nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Anzeigen / Ausblenden

VIII. Einstellung des Gastro-Hilfsfonds

Soweit rechtlich zulässig, behalten sich die Verantwortlichen das Recht vor, die Aktion mit dem Hilfsfonds abzubrechen, einzustellen oder auszusetzen (aus behördlichen oder rechtlichen Gründen). Dadurch hat der Kunde keine Ansprüche gegenüber den Verantwortlichen.

Anzeigen / Ausblenden

IX. Schlussbestimmungen

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Aktion richtet sich ausschließlich nach dem deutschen Recht unter Ausschluss aller Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.