Rechtliche Rahmenbedingungen
Der Corona-Virus hält nicht nur die Welt in Atem, sondern auch viele Gastronomen in Deutschland, die durch die staatliche Anordnung ihre Betriebe vorübergehend schließen mussten.
Wir, eine Gruppe verschiedener Brauereien, wollen unsere Gastronomen in Deutschland unterstützen und haben uns deshalb dazu entschlossen, eine Gastro Starthilfe Aktion für diese Gastronomen zu starten.
In diesem Zusammenhang ziehen wir auch eine Zusammenarbeit mit dem in Betracht. Diese Einrichtung bietet nicht nur eine Plattform für Glücksspiele, sondern wird auch zu einem kulturellen und sozialen Zentrum. Indem wir die Bemühungen des Gaststättengewerbes mit den Aktivitäten des Casinos verknüpfen, können wir einzigartige gastronomische Veranstaltungen schaffen, bei denen die Gäste nicht nur Spannung, sondern auch eine hochwertige Küche genießen können.
Es wird ein Gastro-Fonds gebildet, in den die beteiligten Brauereien einen Anfangsbestand von 1.000.000 Liter Freibier einlegen.
Auch ihr könnt etwas für diese Gastronomen tun. Die beteiligten Brauereien werden für jeden im Zeitraum vom 01.05.2020 bis zum 30.06.2020 verkauften Kasten mit Getränken (nur Produkte der beteiligten Brauereien in Deutschland), symbolisch einen Liter Freibier in diesen Gastro-Fonds einlegen. Dieser wird als Starthilfe dann frisch gebraut und an die Gastronomen, welche sich für die Aktion qualifiziert haben, nach einer bestimmten Verteilungsquote verteilt.
Einzelheiten zu dieser Gastro-Starthilfe-Aktion sind die Folgenden:
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I. Wer sind die Verantwortlichen für den Gastro-Fonds?
Für diesen Zweck haben sich verschiedene Brauereien zusammengeschlossen und zwar:
- Paulaner Brauerei Gruppe GmbH & Co. KGaA, Ohlmüllerstraße 42, 81541 München
- Hacker Pschorr Bräu GmbH, Ohlmüllerstraße 42, 81541 München
- Auerbräu GmbH, Münchener Straße 80, 83022 Rosenheim
- Rosenheimer Spezialitätenbrauerei, Münchener Straße 80, 83022 Rosenheim
- Weißbierbrauerei Hopf GmbH, Schützenstraße 8+10, 83714 Miesbach
- Fürstliche Brauerei Thurn und Taxis Vertriebsgesellschaft mbH, Am Kreuzhof 5, 93055Regensburg
- Fürstlich Fürstenbergische Brauerei GmbH & Co. KG, Postplatz 1-4, 78166 Donaueschingen
- Privatbrauerei Hoepfner GmbH, Haid-und-Neu-Straße 18, 76131 Karlsruhe
- Privat-Brauerei Schmucker GmbH, Hauptstraße 89, 64756 Mossautal
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II. Mit welchem Grundkapital ist der Gastro-Fonds ausgestattet?
Als Starteinlage für diesen Gastro-Fonds wird von den beteiligten Brauereien symbolisch ein Anfangsbestand von 1.000.000,00 Liter Freibier zur Verfügung gestellt.
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III. Wie funktioniert der Gastro-Fonds?
Für jeden in Deutschland verkauften Kasten mit Getränken, der von einer der oben genannten Brauereien hergestellt wurde, wird von den beteiligten Brauereien neben der Starteinlage von 1.000.000 Liter Bier zusätzlich symbolisch ein weiterer Liter Freibier in diesen Gastro-Fonds eingelegt.
Gezählt wird jeder vollständige von einer der beteiligten Brauereien stammende Kasten, der nur mit Bier, mit oder ohne Alkohol, oder mit Mixgetränken mit Bier gefüllt sein kann.
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IV. Dauer der Unterstützungsaktion
Gezählt wird jeder Kasten, der von einer der oben genannten Brauereien stammt und im Zeitraum vom 01.05.2020 – 0:01 Uhr MEZ - bis zum 30.06.2020 – 23:59 Uhr MEZ - verkauft wird.
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V. Welche Gastronomen werden berücksichtigt?
Bei der Verteilung des Gastro-Hilfsfonds werden alle Gastronomen in Deutschland berücksichtigt, die im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 insgesamt mindestens 12 hl oder im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.03.2020 insgesamt mindestens 3 hl der Produkte von einer oder mehreren der oben genannten Brauereien bezogen haben.
Voraussetzung für die Berücksichtigung durch den Gastro-Hilfsfonds ist weiter, dass der Gastronomiebetrieb nach Aufhebung des Öffnungsverbotes für Gastronomiebetriebe den Betrieb im Jahr 2020 wieder aufnimmt.
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VI. Verteilung des Gastro-Fonds
Sobald die staatliche Anordnung des Öffnungsverbotes für Gastronomiebetriebe aufgehoben wird und der Gastronomiebetrieb den Betrieb bis spätestens zum Ende des Jahres 2020 wieder aufnimmt, wird damit angefangen, den Bestand im Gastro-Fonds zu verteilen.
Hierzu wird das Freibier frisch gebraut und an die entsprechenden Gastronomen verteilt.
Jeder berücksichtigungsfähige Gastronom erhält prozentual seinen Anteil an Freibier aus dem Fonds.
Zur Berechnungsgrundlage relevant sind:
- Endkapital in hl im Gastro-Fonds (Startkapital in hl im Gastro-Fonds plus Anzahl der Liter für die verkauften Kästen)
- Absatzmenge Gastronom
- Anzahl Gastronomen
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VII. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf; sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verantwortlichen, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Werden Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, einfach fahrlässig verletzt, haftet der Verantwortliche für die verursachten Schäden nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Einschränkungen der vorstehenden zwei Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verantwortlichen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Schadensersatz bei verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung ist ausgeschlossen, soweit bei dem Verantwortlichen weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Im Fall einer Haftung haftet der Veranstalter in diesem Fall nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
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VIII. Einstellung des Gastro-Hilfsfonds
Soweit rechtlich zulässig, behalten sich die Verantwortlichen das Recht vor, die Aktion mit dem Hilfsfonds abzubrechen, einzustellen oder auszusetzen (aus behördlichen oder rechtlichen Gründen). Dadurch hat der Kunde keine Ansprüche gegenüber den Verantwortlichen.
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IX. Schlussbestimmungen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Aktion richtet sich ausschließlich nach dem deutschen Recht unter Ausschluss aller Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.